Startseite -- Home
  Show-Versuche aller ArtAlles über die verwendeten ChemikalienGrundpraktiken,Ausstattung!!! Sicherheitshinweise !!!Chemie ShopCommunityLinks zu anderen Chemie-Seiten  
GefahrensymboleR- und S-Saetze!! Notfall !!SicherheitscheckSuche
 
 
 
R- und S-Sätze
 
 
zurück
 
     
 

R-Sätze steht für die Abkürzung Risiko-Sätze, das sind standardisierte Hinweise auf besondere Gefahren, die bei gebräuchlicher Handhabung und Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen auftreten können. R-Sätze werden bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen angegeben, z.B. auf der Verpackung. Hierbei sind auch Kombinationen mehrerer R-Sätze möglich.

S-Sätze sind standardisierte Sicherheitsvorschläge, werden Hinweise auf notwendige Vorsichtsmaßnahmen für die Handhabung und Verwendung von gefährlichen Stoffen gegeben. S-Sätze sind bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen anzuwenden.

E-Sätze (die Abkürzung für Entsorgungsratschläge) finden sie im Bereich Entsorgung (Chemikalien)

 
     
 
1) R-Sätze
2) Kombinationen der R-Sätze
3) S-Sätze
4) Kombinationen der S-Sätze
 
     
1) R-Sätze
Up
R1: In trockenem Zustand explosionsfähig.
R2: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.
R3: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.
R4: Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.
R5: Beim Erwärmen explosionsfähig.
R6: Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R7: Kann Brand verursachen.
R8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R9: Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R10: Entzündlich
R11: Leichtentzündlich
R12: Hochentzündlich
R13 (veraltet): Hochentzündliches Flüssiggas
(Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
R14: Reagiert heftig mit Wasser.
R15: Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
Merck R15.1: Reagiert mit Säure unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R16: Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
R17: Selbstentzündlich an der Luft.
R18: Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
R19: Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
R20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R21: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23: Giftig beim Einatmen.
Riedel-de Haen R23K: Auch giftig beim Einatmen.
R24: Giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R24K: Auch giftig bei Berührung mit der Haut.
R25: Giftig beim Verschlucken.
Riedel-de Haen R25K: Auch giftig beim Verschlucken.
R26: Sehr giftig beim Einatmen.
Riedel-de Haen R26K: Auch sehr giftig beim Einatmen.
R27: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R27A: Sehr giftig bei Berührung mit den Augen.
Riedel-de Haen R27K: Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R27AK: Auch sehr giftig bei Berührung mit den Augen.
R28: Sehr giftig beim Verschlucken.
Riedel-de Haen R28K: Auch sehr giftig beim Verschlucken.
R29: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R30: Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R31: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Merck R31.1: Entwickelt bei Berührung mit Alkalien giftige Gase.
R32: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R33: Gefahr kumulativer Wirkungen.
R34: Verursacht Verätzungen.
R35: Verursacht schwere Verätzungen.
R36: Reizt die Augen.
Riedel-de Haen R36A: Tränenreizend
R37: Reizt die Atmungsorgane.
R38: Reizt die Haut.
R39: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R40: Irreversibler Schaden möglich.
R41: Gefahr ernster Augenschäden.
R42: Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R44: Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
R45: Kann Krebs erzeugen.
R46: Kann vererbbare Schäden verursachen.
R47(veraltet): Kann Mißbildungen verursachen.
(Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
R48: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R50: Sehr giftig für Wasserorganismen.
R51: Giftig für Wasserorganismen.
R52: Schädlich für Wasserorganismen.
R53: Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R54: Giftig für Pflanzen.
R55: Giftig für Tiere.
R56: Giftig für Bodenorganismen.
R57: Giftig für Bienen.
R58: Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
R59: Gefahr für die Ozonschicht.
R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R64: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R65: Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

 

 

 

2) Kombinationen der R-Sätze Up
R14/15: Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R15/29: Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24: Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/25: Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R23/24/25: Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/27: Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R27/28: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/28: Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R26/27/28: Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R36/38: Reizt die Augen und die Haut.
R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R39/23: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/24: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R39/23/24: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/23/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/23/24/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
R39/27: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
R39/26/27: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/26/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/27/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26/27/28: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/20: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R40/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R40/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R40/20/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R40/20/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R40/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R40/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R48/20: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/20/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/20/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/23/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/23/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

 

3) S-Sätze Up
S1: Unter Verschluß aufbewahren.
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S3: Kühl aufbewahren.
S4: Von Wohnplätzen fernhalten.
S5: Unter ... aufbewahren (geeignete Schutzflüssigkeit ist anzugeben).
Merck S5.1: Unter Wasser aufbewahren.
Merck S5.2: Unter Petroleum aufbewahren.
Merck S5.3: Unter Paraffinöl aufbewahren
Riedel-de Haen S5A: Unter Paraffinöl aufbewahren.
Riedel-de Haen S5B: Unter Petroleum aufbewahren.
Riedel-de Haen S5C: Unter Schutzflüssigkeit aufbewahren.
S6: Unter ... aufbewahren (inertes Gas ist anzugeben).
Merck S6.1: Unter Stickstoff aufbewahren.
Merck S6.2: Unter Argon aufbewahren.
Merck S6.3: Unter Kohlendioxid aufbewahren.
Riedel-de Haen S6A: Unter Schutzgas aufbewahren.
Riedel-de Haen S6B: Unter Stickstoff aufbewahren.
Riedel-de Haen S6C: Unter Argon aufbewahren.
S7: Behälter dicht geschlossen halten.
S8: Behälter trocken halten.
S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S14: Von ... fernhalten. (Inkompatible Substanzen sind anzugeben.)
Merck S14.1: Von Reduktionsmittel, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten.
Merck S14.2: Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten.
Merck S14.3: Von Eisen fernhalten.
Merck S14.4: Von Wasser und Laugen fernhalten.
Merck S14.5: Von Säuren fernhalten.
Merck S14.6: Von Laugen fernhalten.
Merck S14.7: Von Metallen fernhalten.
Merck S14.8: Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten.
Merck S14.9: Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten.
Merck S14.10: Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten.
Merck S14.11: Von brennbaren Stoffen fernhalten. (Entspricht S17!)
S15: Vor Hitze schützen.
S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S17: Von brennbaren Stoffen fernhalten.
S18: Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
S20: Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S21: Bei der Arbeit nicht rauchen.
S22: Staub nicht einatmen.
S23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben).
Merck S23.1: Gas nicht einatmen.
Merck S23.2: Dampf nicht einatmen.
Merck S23.3: Aerosol nicht einatmen.
Merck S23.4: Rauch nicht einatmen.
Merck S23.5: Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23A: Gas nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23B: Rauch nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23C: Aerosol nicht einatmen.
S24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S25: Berührung mit den Augen vermeiden.
S26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S27: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S28: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (Mittel sind anzugeben).
Merck S28.1: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Merck S28.2: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Merck S28.3: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglycol 400.
Merck S28.4: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife.
Merck S28.5: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400.
Merck S28.6: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400 und und anschließend Reinigung mit viel Wasser.
Merck S28.7: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und saurer Seife.
Riedel-de Haen S28A: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Kupfersulfatlösung 2 %.
Riedel-de Haen S28B: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol.
Riedel-de Haen S28C: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol / Ethanol (1:1).
Riedel-de Haen S28D: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S30: Niemals Wasser hinzufügen.
S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.
S36: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S38: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
S39: Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S40: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material ist Hersteller anzugeben).
Merck S40.1: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen.
Riedel-de Haen S40A: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Jodkohle reinigen.
S41: Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S42: Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben.)
S43: Zum Löschen ... (Löschmittel ist anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".)
Merck S43.1: Zum Löschen Wasser verwenden.
Merck S43.2: Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden.
Merck S43.3: Zum Löschen Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.4: Zum Löschen Kohlendioxid verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.6: Zum Löschen Sand verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.7: Zum Löschen Metallbrandpulver verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.8: Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.
S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S47: Nicht bei Temperaturen über .. °C aufbewahren (Temperatur ist anzugeben).
FU-Sicherheitsdatenbank S4730: Nicht bei Temperaturen über 30 °C aufbewahren.
FU-Sicherheitsdatenbank S4740: Nicht bei Temperaturen über 40 °C aufbewahren.
S48: Feucht halten mit ... (Geeignetes Mittel ist anzugeben.)
Merck S48.1: Feucht halten mit Wasser.
Riedel-de Haen S48A: Feucht halten mit Wasser.
S49: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S50: Nicht mischen mit ... (Inkompatible Substanz ist anzugeben.)
Merck S50.1: Nicht mischen mit Säuren.
Merck S50.2: Nicht mischen mit Laugen.
Merck S50.3: Nicht mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen.
S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S52: Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.
S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.
S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
S62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
S63: Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
S64: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist.)

 

4) Kombinationen der S-Sätze Up
S1/2: Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S3/7: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
S3/7/9 (veraltet): Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9 (veraltet): Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9/14: An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S3/9/14/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S3/9/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/14: An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muß, ist anzugeben.)
S7/8: Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S7/9: Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S7/47: Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren.
S20/21: Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
S24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S29/56: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S36/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S47/49: Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.)
Up
Up