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Gefahrensymbole
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Gefahrensymbole dienen der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe u. Zubereitungen (Gefahrstoffe) sowie gefährlicher Güter. Die Kennzeichnung wird durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. Transportvorschriften geregelt.

       

 

 
Gefahrenbezeichnung
Explosionsgefährlich
Wirkung der Stoffe
können durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff explodieren
Stoffbeispiel
Ethylnitrat
 
       

 

F+ - Hochentzündlich  
Gefahrenbezeichnung
Hochentzündlich
Wirkung der Stoffe
haben als Flüssigkeiten einen extrem niedrigen Flammpunkt (< 0 °C) und einen niedrigen Siedepunkt bzw. Siedebeginn (< 35 °C); als Gase können sie unter Normalbedingungen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden
Stoffbeispiel
Diethylether
 
       

 

F - Leichtentzündlich  
Gefahrenbezeichnung
Leichtentzündlich
Wirkung der Stoffe
können sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft erhitzen und entzünden, oder haben einen niedrigen Flammpunkt (< 21 °C), oder bilden unter Feuchtigkeit eine gefährliche Menge hochentzündlicher Gase
Stoffbeispiel
Ethanol
 
       

 

O - Brandfördernd  
Gefahrenbezeichnung
Brandfördernd
Wirkung der Stoffe
sind in der Regel selbst nicht brennbar, können aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen
Stoffbeispiel
Kaliumchlorat
 
       

 

T+ - Sehr giftig  
Gefahrenbezeichnung
Sehr giftig
Wirkung der Stoffe
können in sehr geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut schwere akute oder chronische Gesundheitsschäden erzeugen oder zum Tode führen
Stoffbeispiel
Kaliumcyanid
 
       

 

T - Giftig und/oder krebserzeugend  
Gefahrenbezeichnung
Giftig
Wirkung der Stoffe
können in geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen
Stoffbeispiel
Arsen
 
 
Gefahrenbezeichnung
Krebserzeugend
Wirkung der Stoffe
können durch Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut Krebs erregen, bzw. die Krebshäufigkeit erhöhen
Stoffbeispiel
Benzo[a]pyren

 

 
       

 

Xn - Gesundheitsschädlich  
Gefahrenbezeichnung
Gesundheitsschädlich
Wirkung der Stoffe
können durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautaufnahme akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen
Stoffbeispiel
Glykol

Gefahrenbezeichnung
Verdacht auf krebserzeugend
Wirkung der Stoffe
steht im Verdacht, durch Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut Krebs zu erregen
Stoffbeispiel
Dichlormethan
 
       

 

Xi - Reizend  
Gefahrenbezeichnung
Reizend
Wirkung der Stoffe
können bei Kontakt mit der Haut zu Entzündungen führen
Stoffbeispiel
Calciumchlorid
 
       

 

C - Ätzend  
Gefahrenbezeichnung
Ätzend
Wirkung der Stoffe
zerstören lebendes Gewebe (z.B. bei Säuren mit pH < 2, oder Laugen mit pH > 11.5)
Stoffbeispiel
Natronlauge (> 2 %ig)
 
       

 

N - Umweltgefährlich  
Gefahrenbezeichnung
Umweltgefährlich
Wirkung der Stoffe
können Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern, daß Gefahren für die Umwelt entstehen
Stoffbeispiel
Lindan